Fragen und Antworten | KWB-Stiftung

Wie Sie Unterstützung erhalten können

Allgemein gilt: Die Förderung erfolgt durch direkte Einzelförderung oder Förderung von Institutionen, die sich ihrerseits der Unterstützung des genannten Personenkreises widmen.

Sollten Sie Unterstützung benötigen und die Auswahlkriterien erfüllen, können Sie jederzeit ein Antrag auf Förderung stellen. Hierzu bitten wir Sie die untenstehenden Dokumente herunterzuladen, vollständig auszufüllen und per Post an unsere Geschäftsstelle zu senden.

Bitte beachten Sie: Viele der aufkommenden Fragen werden in den FAQ beantwortet. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne unter Kontakt an uns.

Selbsthilfe Gruppe hält Hände

Häufig gestellte Fragen

Auswahlkriterien

Die Antragsteller haben mitzuteilen, ob ein gleichlautender Antrag oder Teilinhalte an anderer Stelle zur Förderung eingereicht wurden. Grundsätzlich entstehen keine Konflikte bei Mehrfacheinreichung, doch muss die ordentliche Förderung im Vordergrund stehen. Teilfinanzierungen sind ebenfalls möglich, solange der eingereichte Antrag darüber Aussage trifft und im laufenden Prozess die Informationspflicht gegenüber der Karin und Walter Blüchert Gedächtnisstiftung eingehalten wird.
Wir haben keinen Wert definiert, ab dem man einen Antrag stellen kann. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei der ausschließlichen und direkten Unterstützung von Personen in Not, jeder Antrag auf Fördermittel wird eingehend und auf Plausibilität geprüft.
Ja. Um direkte Unterstützung für Personen in Not leisten zu können, brauchen wir für die Prüfung und potentiell anschließende Bewilligung des Antrages eine angemeldete Wohnadresse sowie entsprechende Kontoführungsdaten.

Antragsstellung

Die Förderrichtlinien und Förderanträge finden Sie auf dieser Seite. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich gerne mithilfe des Kontaktformulars an uns wenden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich postalisch eingehende und vollständig ausgefüllte Förderanträge annehmen und prüfen können.

Antragsunterlagen

Einen Förderantrag können Sie jederzeit stellen, solange die benötigten Dokumente dem Antrag beigefügt sind. Über den bekannten Kostenrahmen kann jederzeit ein Antrag gestellt werden. Für unbekannte Kosten können Sie einen Folge-Antrag stellen, sobald Sie die Höhe der Zuwendung kennen.
Ja. Jeder Mensch, egal in welchem Alter, kann einen Förderantrag stellen, jedoch müssen die eingereichten Dokumente von einem gesetzlichen Vormund unterschrieben sein, damit der Antrag zur Prüfung eingereicht werden kann.
Hiermit sind Dokumente gemeint, die nachweisen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für den tatsächlichen Antragszweck verwendet wurden. In den meisten Fällen sind dies Rechnungen.
Ja. Die Vorlagen für den Zwischen- und Abschlussbericht finden sich im Downloadbereich dieser Seite.

Downloads

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Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln

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Förderantrag Einzelperson

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Förderantrag Institutionen

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Projektbericht

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Schweigepflichtentbindung

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